Personal-Kraft-Dienstleistungen e.K.
Andrè Kraft (Gesellschafter & Geschäftsführer)

 

Anschrift:

Bonnerstraße 34 B       

54294 Trier

Telefon 0651 56138587

Fax 0651-56138589

www.personal-kraft.com

info@personal-kraft.com

 

Steuernummer: 42/093/32191

USt-ID Nr.: DE318515156

Handelsregisternummer: HRA 41399
Zuständiges Gericht: Amtsgericht Wittlich

 

Erlaubnis zur unbefristeten Arbeitnehmerüberlassung durch die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg am 23.07.2018 erteilt.

Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. 

Fachkraft für Arbeitssicherheit:

Edwin Jakoby

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Haftungshinweis:

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Alle personenbezogenen Bezeichnungen stehen für beide Geschlechter.

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

für Unternehmen 

der Firma Personal-Kraft-Dienstleistungen e.K. Inhaber André Kraft 

Stand 01.07.2018 

Arbeitnehmerüberlassung 

 

1. Einleitung

Die Firma Personal-Kraft-Dienstleistungen (nachfolgend „PKD“ genannt), Inhaber André Kraft, überlässt Kundenbetrieben (nachfolgend „Kunde“ genannt) Personal (bzw. Mitarbeiter - diese Bezeichnung gilt für beide Geschlechter) auf der Basis des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), den Bestimmungen eines unterzeichneten Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (AÜV) und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen (AGB). Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen. 

 

2. Genehmigung

Die Firma PKD besitzt die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß §11 Abs. 1 Nr. 1 AÜG, ursprünglich erteilt am 23.07.2018 durch die Bundesagentur für Arbeit/ Agentur für Arbeit in Nürnberg.

 

 3. Tarifbindung

Die Firma PKD ist Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.(GVP).

In die Arbeitsverträge zwischen PKD und den Mitarbeitern ist das GVP-Tarifwerk vollständig in der jeweils gültigen Fassung einbezogen. 

 

4. Auswahl der Mitarbeiter

Der Kunde teilt PKD alle besonderen Merkmale der Tätigkeit sowie die erforderliche berufliche Qualifikation mit. PKD wählt dementsprechend Mitarbeiter aus. 

 

5. Branchenzuschlag

Der Kunde ist verpflichtet PKD mitzuteilen, ob er einer branchenzuschlagspflichtigen Branche angehört, den Vergleichslohn seiner Mitarbeiter zu nennen sowie Änderungen des Vergleichslohnes PKD unverzüglich mitzuteilen. PKD ist in diesem Fall berechtigt den Stundenverrechnungssatz nach Absprache mit dem Kunden anzupassen oder den Einsatz zu beenden. Für Schäden aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden haftet der Kunde. 

 

6. Fristprüfung

Der Kunde verpflichtet sich, vor jeder Überlassung zu prüfen, ob der Mitarbeiter in den letzten drei Monaten vor der Überlassung in einem Überlassungsverhältnis mit dem Kunden selbst stand oder in den letzten 6 Monaten bei einem mit dem Kunden wirtschaftlich nach §18 AktG verbundenen Unternehmen beschäftigt war und PKD hiervon vor der Überlassung zu informieren. 

 

7. Durchführung des Vertrages

Der Kunde genehmigt PKD die Arbeitsplätze zu besichtigen und erlaubt hierzu den Mitarbeitern und Beauftragten von PKD den Zutritt zu den Arbeitsplätzen ihrer Mitarbeiter. Während des gesamten Einsatzes arbeiten die Mitarbeiter unter der Aufsicht und Anleitung des Kunden und unterliegen seinen Arbeitsanweisungen. Eine Änderung des Betriebes, des Arbeitsortes, der Tätigkeit, sowie der wesentlichen Merkmale der Arbeit sind nicht zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, die Mitarbeiter mindestens für die im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters festgelegten Stunden, bei Vollzeitkräften mindestens 7 Std./Tag oder 35 Std./Woche, zu beschäftigen. PKD ist berechtigt, ihre Mitarbeiter jederzeit abzuberufen und durch gleichwertige Mitarbeiter auszutauschen.

Die Tätigkeitsnachweise der Mitarbeiter sind vom Kunden bei Vorlage zu prüfen und zu unterzeichnen, ersatzweise stellt der Kunde Zeitjournale seiner elektronischen Zeiterfassung zur Verfügung. Der Kunde ist nicht berechtigt, direkte Zahlungen an Mitarbeiter von PKD zu leisten. Einsätze der Mitarbeiter außerhalb Deutschlands sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen werden alle hieraus entstehenden Kosten und Schäden durch den Kunden getragen. 

 

8. Zuschläge

Der Kunde verpflichtet sich folgende Zuschläge auf den vereinbarten Stundensatz zu zahlen: 

-          Wocheneinsatz: Überstunden nach der vollendeten 41.Wochenarbeitsstunde 25% bei Vollzeitarbeitsverträgen

(Bei Teilzeitarbeitsverträgen berechnen sich die Überstunden pro Woche anteilig)

-          Nachtstunden in der Zeit von 22 Uhr – 6 Uhr 25%

-          Arbeitsstunden an Sonntagen 50%

-          Arbeitsstunden an Feiertagen 100% 

 

9. Ausfall

Wird die Arbeitsaufnahme von einem Mitarbeiter verweigert oder abgebrochen, stellt PKD einen Ersatzmitarbeiter. Ist dies nicht möglich, wird PKD von dem Auftrag befreit. Eine Haftung von PKD besteht insoweit nur nach Ziffer 14.

 

10. Reklamationen

Der Kunde muss Reklamationen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab dem Vorfall schriftlich in Textform (etwa Fax, E-Mail) bei PKD vorbringen. 

 

11. Kündigung des Vertrages

Der AÜV kann von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von 7 Tagen zum Wochenende gekündigt werden, außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen. Die Kündigung bedarf der Schriftform; diese ist auch dann gewahrt, wenn der Kunde mündlich kündigt und die Kündigung von PKD schriftlich bestätigt wird. Diese Bestätigung gilt gleichzeitig auch als eigene Kündigung von PKD. Eine Kündigungserklärung an den Mitarbeiter ist unwirksam.

PKD kann unter folgenden Umständen eine außerordentliche fristlose Kündigung des AÜV aussprechen (§ 314 BGB), sowie alle Mitarbeiter sofort abziehen: 

-          Nichteinhaltung der Pflichten des Kunden nach dem geltenden AÜG

-          Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeiten durch den Kunden

-          Unterschreitung der vereinbarten Arbeitszeiten

-          Nichteinhaltung des AGG durch den Kunden

-          Vorenthaltung des Tätigkeitsnachweise durch den Kunden

-          Nichteinhaltung der Arbeitssicherheitsbestimmungen

-          Verschlechterung der Bonität des Kunden

-          Creditreform Rating

-          nicht fristgerechte Bezahlung der Rechnungen von PKD

-          Änderung des Arbeitsortes, der Tätigkeit, sowie der besonderen Merkmale der Arbeit

-          wenn es den Mitarbeitern unmöglich ist, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen: z.B. Streik, Aussperrung, höhere Gewalt

-          eine fehlerhafte Zuordnung der Branchenzugehörigkeit gemäß Ziffer 5 Branchenzuschlag

-          Mitteilung eines falschen Vergleichslohnes bzw. die Nichtmitteilung von Änderungen des Vergleichslohnes gemäß Ziffer 5.

-          eine Verletzung der Prüf- und Mitteilungspflicht nach Ziffer 6. Fristprüfung

-          Verweigerung des Kunden die notwendigen Angaben zum Gleichstellungsgrundsatz (§8 AÜG) zu machen 

 

12. Arbeitssicherheit

Gemäß § 11 (6) AÜG unterliegen die Mitarbeiter von PKD den für den Kunden geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Der Kunde ermittelt die Gefährdungen und Maßnahmen zu deren Abwendung und teilt PKD die wesentlichen Inhalte mit. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV wird vom Kunden sichergestellt; der Kunde teilt PKD mit, wann und aus welchen Anlässen eine arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat. PKD verpflichtet sich, die allgemeine persönliche Schutzausrüstung (Arbeitsschuhe, -Jacke, -Hose) auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Was an Schutzausrüstung darüber hinaus geht, muss mit dem Kunden abgesprochen werden und ggf. von diesem auf seine Kosten zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde stellt Einrichtungen und Maßnahmen zur Ersten Hilfe sowie betriebliche Ersthelfer. Der Kunde zeigt PKD alle Arbeitsunfälle unverzüglich an. Meldepflichtige Arbeitsunfälle werden gemeinsam untersucht. Der Kunde unterweist die Mitarbeiter von PKD bezogen auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich in Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dies umfasst auch die Unterweisung und

Übung bei der Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen soll. Die Unterweisung ist zu dokumentieren. Die Übertragung von eigenen Pflichten der

Vertragspartner auf den anderen wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

 

13. AGG

Der Kunde hat die Pflichten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu befolgen und die Mitarbeiter zu informieren, wo sie Benachteiligung melden können. Der Kunde hat PKD unverzüglich über Benachteiligungen ihrer

Mitarbeiter zu unterrichten. 

 

14. Haftung

PKD haftet ausschließlich bei einer verschuldeten fehlerhaften Auswahl der Mitarbeiter für die mit dem Kunden vereinbarte Tätigkeit (Auswahlverschulden). PKD haftet dabei nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Höhe nach haftet PKD nur auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens, bei Sach- oder Personenschäden auf maximal 3 Mio. EUR, bei Vermögensschäden auf maximal 300.000 EUR. Für weitergehende Ansprüche haftet PKD, Inh. André Kraft nicht. 

 

15. Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf der Basis der tatsächlich geleisteten Stunden, der vereinbarten Stundensätze und den vereinbarten Zuschlägen zzgl. Umsatzsteuer. Rechnungen von PKD sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu bezahlen. Mitarbeiter von PKD sind nicht berechtigt Zahlungen entgegenzunehmen. 

 

16. Vermittlungshonorar

Geht der Kunde oder ein mit ihm wirtschaftlich verbundenes Unternehmen oder Konzernunternehmen mit einem durch PKD überlassenen Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis ein, wird ein einmaliges Vermittlungshonorar fällig. Dies gilt auch für die Dauer von 6 Monaten nachdem PKD einen Mitarbeiter vorgeschlagen hat, jedoch kein Überlassungsverhältnis zustande gekommen ist oder nach dem Überlassungsverhältnis; in diesem Falle steht dem Entleiher aber das Recht zu nachzuweisen, dass die vorangegangene Überlassung für die Übernahme nicht ursächlich gewesen ist. 

 

17. Höhe des Vermittlungshonorars

Das Vermittlungshonorar beträgt 25% des zwischen Mitarbeiter und Kunden vereinbarten Bruttojahresgehaltes + Umsatzsteuer, mindestens jedoch 25% des zwischen Mitarbeiter und PKD vereinbarten aktuellen Bruttojahresgehaltes + Umsatzsteuer. Das Vermittlungshonorar reduziert sich um 25% nach Vollendung von 3 Überlassungsmonaten, um 50% nach Vollendung von 6 Überlassungsmonaten, um 75% nach Vollendung von 9 Überlassungsmonaten. Das Vermittlungshonorar wird bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen Mitarbeiter und Kunde in Rechnung gestellt. Nach der Vollendung von 12

Überlassungsmonaten entfällt das Vermittlungshonorar.  

 

18. Verschwiegenheit

Die Mitarbeiter von PKD haben sich vertraglich zur Verschwiegenheit über alle Geschäftsangelegenheiten des Kunden verpflichtet. 

 

19. Geheimhaltung und Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere die Inhalte und Konditionen des Vertrages, sowie als vertraulich gekennzeichnete Geschäftsangelegenheiten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten. Die Parteien verpflichten sich

wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere § 5 Bundesdatenschutzgesetzes und tragen für deren Einhaltung Sorge. Diese vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach der Beendigung der Zusammenarbeit fort. 

Personalvermittlung 

 

1. Einleitung

PKD wählt Kandidaten entsprechend den Anforderungen des Kunden aus und übermittelt dem Kunden Profile von geeigneten Kandidaten. Sollten dem Kunden Profile einzelner Kandidaten bereits vorliegen, verpflichtet sich der Kunde PKD hiervon spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen schriftlich zu informieren, damit PKD für diese Kandidaten die Vermittlungstätigkeiten einstellt. In diesem Fall wird kein Vermittlungshonorar fällig. 

2. Vermittlungshonorar

Geht der Kunde mit einem Kandidaten ein Arbeitsverhältnis ein (direkte Personalvermittlung), wird bis zu 6 Monate nachdem PKD einen Kandidaten vorgeschlagen hat, ein Vermittlungshonorar fällig. Das Vermittlungshonorar beträgt 25% des Bruttojahresgehaltes + Umsatzsteuer und wird bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen Kandidat und Kunde in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet PKD schriftlich die Höhe des Bruttojahresgehaltes des Kandidaten mitzuteilen und einen entsprechenden Auszug des Arbeitsvertrags zur Verfügung zu stellen. 

3. Zahlungsbedingungen

Rechnungen von PKD sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen. 

Schlussbestimmungen 

1. Mitarbeiter oder Kandidaten von PKD sind nicht befugt, rechtsverbindliche Handlungen für PKD vorzunehmen und Erklärungen entgegenzunehmen. Alle Vereinbarungen sind ausnahmslos zwischen dem Kunden und PKD zu treffen. Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Mitarbeitern oder Kandidaten sind nicht gültig.

2. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. 

3. Sollte ein Teil dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.  

4. Es gilt deutsches Recht. Zuständig für den Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Wittlich. 

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Telefon 0651-56129093 

Steuernummer 42/093/32191 

 

HRA Nummer 41399 

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